Wir bieten über das Jahr sowohl Ausbildungskurse als auch geführte Touren in verschiedenen Bereichen sowie Schwierigkeitsgraden an.
Dieses können wir durch ehrenamtliche Mitglieder gewährleisten, die sich zum Teil durch mehrfache Lehrgänge mit anschließenden Prüfungen für Ihre Tätigkeiten qualifiziert haben. Um diese Qualifikation behalten zu können, sind in regelmäßigen zeitlichen Abständen erneute Lehrgänge notwendig.
Bei der Ausschreibung von Touren und Kursen haben wir mittels unseren Teilnehmerbedingungen genau die Rechte und Pflichten sowohl der jeweiligen Leiter als auch der Teilnehmer definiert.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist uns bleibt ein wertvoller Bestandteil dieses Angebotes. So werden dem Kurs-/Tourenleiter nur ein Teil seiner Auslagen erstattet, so dass wir hier trotz qualifizierter Leitung preislich erheblich unter den Angeboten z.B. einer Bergschule bleiben können.
Da aber schon im Vorfeld Ausgaben durch z.B. Reservierungen etc. zu händeln sind, ist mit der Anmeldung zu einem Kurs oder einer Tour generell 50 % der jeweiligen Gebühr fällig. Dazu kommen noch eventuelle Zusatzkosten (z.b. die erwähnten Reservierungskosten etc.).
Vier Wochen vor Kurs-/Tourenbeginn ist dann die Gesamtgebühr fällig.
Es bleibt jedem Teilnehmer unbenommen, z.B. eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Tour hat generell über unser Kursbuchungssystem zu erfolgen.
Aufgrund der Teilnehmerbedingungen erfolgt keine Bestätigung der Teilnahme (eigene Mitglieder haben z.B. den Vorzug vor Sektionsmitgliedern anderer Sektionen). Wird diese im Einzelfall gewünscht, erfolgt diese durch nachfrage beim Kurs- bzw. Tourenleiter.
Sollte eine Absage etc. (aufgrund der Teilnahmebedingungen) ausgesprochen werden müssen, erhält der- bzw. diejenige umgehende Nachricht. Der Eintrag auf eine Warteliste erfolgt dann, wenn diesem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Teilnehmerbedingungen
der Sektion Gummersbach e.V. im Deutschen Alpenverein
für Teilnehmer/ - innen an Kursen und Touren der DAV Sektion Gummersbach e.V.
Gültigkeit: 01.12.2023
Inhalt:
- Teilnehmeranspruch
- Anmeldung, Warteliste
- Organisation
- Haftungsausschluss
- Bezahlung
- Abbruch und Rücktritt
- Sonstiges
1. Teilnehmeranspruch
1.1
Diese Tourenbedingungen ( bzw. gleichermaßen Kursbedingungen) gelten für alle Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen ( im weiteren Verlauf der Einfachheithalber wird von Teilnehmer für beide Geschlechter gesprochen) an den Touren und Veranstaltungen und auch Kurse ( im weiteren Verlauf wird der Einfachheit halber nur von Touren/Veranstaltungen für die erwähnten Begrifflichkeiten gesprochen) der Sektion Gummersbach e.V. im DAV. Voraussetzung zur Teilnahme an der Tour ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Sektion Gummersbach. Mitglieder der Sektion Gummersbach genießen Vorrang bei der Vergabe von Teilnehmerplätzen. Mitglieder anderer Sektionen können teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Generell ist eine Mitgliedschaft in einer alpinen Vereinigung ( DAV/OEAV etc.) Pflicht.
Im Einzelfall können auch Nichtmitglieder an den Veranstaltungen teilnehmen (Probe etc.), eine Entscheidung darüber trifft der Vorstand mit dem jeweiligen Tourenleiter. Ausdrücklich sind mehrtägige Touren in den Alpen ( auch Klettertouren in Mittelgebirgen) davon ausgenommen. Aufgrund der notwendigen Versicherungspflicht ist hier eine Mitgliedschaft zwingend notwendig.
1.2
In den Ausschreibungen erfolgt in der Regel Angaben zu den Mindestschwierigkeiten der Tour. Dazu sind weitere Angaben bzgl. der benötigten Leistungsfähigkeit (z.B. Angabe von zu bewältigenden Höhenmetern, Gehzeiten etc.) für den jeweiligen Teilnehmer vorhanden. Die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers muss zum einen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gerecht werden, des weiteren darf die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gar gefährdet werden. Bei Fragen bzw. Klärungsbedarf muss der Teilnehmer Rücksprache mit dem Tourenleiter nehmen und von diesem die Teilnahme bestätigen lassen. Wahrheitsgemäße Angaben sind bei Rückfragen etc. Pflicht. Der Tourenleiter kann sowohl im Vorfeld einen Teilnehmer ausschließen, wenn er der Meinung ist, dass ein Teilnehmer die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss eines Teilnehmers durch den Tourenleiter ebenfalls möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Angaben des Teilnehmers nicht zutreffend sind, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört ( auch inneres Verhältnis), behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden.
Der Ausschluss ist auch für kommende Veranstaltungen möglich nach Rücksprache des Tourenleiters mit dem Vorstand.
Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem ( z.B. Allergie, Diabetes, Verletzung etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Auch erkennen die Teilnehmer mit der Kenntnisnahme dieser Teilnehmerbedingungen an, dass sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können, wenn sie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Infektionsschutzauflagen der Sektion bzw. der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem jeweils geltenden Hygienekonzept nicht erfüllen oder zu erfüllen bereit sind. Aufgrund möglicher Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Auflagen können sich diese Auflagen auch kurzfristig ändern. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweils aktuellen Teilnehmervoraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz vor Veranstaltungsbeginn und die persönliche Möglichkeit auf deren Einhaltung zu überprüfen.
1.3
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann auch von Bedingungen abhängig gemacht werden. Dazu zählen Vorbesprechungen, der Besuch von Kursen bzw. Lehrgängen. Diese Vorbesprechungen können auch nach Absprache digital ( Zoom/Teams) erfolgen. Der Teilnehmer ist ebenfalls verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand seiner geforderten Ausrüstungsgegenstände sowie für deren Vollständigkeit. Auch hier kann aufgrund nicht sachgerechter oder unvollständiger Ausrüstung ein Ausschluss erfolgen. Im Zweifelsfall ist auch hier direkt mit dem jeweiligen Tourenleiter im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Bestimmte Ausrüstungsgegenstände können von der Sektion gestellt werden, Dieses wird im Vorfeld bekannt gegeben. Diese Gegenstände sind pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Bei mutwilliger Zerstörung oder grober Fahrlässigkeit muss seitens des Teilnehmers Ersatz gestellt werden.
1.4
Auf Kinder- und Jugendveranstaltungen der Sektion Gummersbach gilt insbesondere beim Thema Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, werden unumgänglich und ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs-, Transport- und sonstigen Kosten auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Eltern sofort nach Hause geschickt.
2. Anmeldung/Warteliste
2.1
Für die Teilnahme an einer Tour etc. ist eine Buchung über das von der Sektion vorgesehene und angebotene Buchungssystem zwingend vorgeschrieben.
Der übliche Regelfall ist das Aufrufen der Homepage ( www.dav-gm.de ) , dort das Aussuchen einer oder mehrerer Veranstaltungen und die Buchung über einen dort sichtbaren Link. Dieser leitetet dann zur Buchungsseite weiter. Dort sind in einer Liste alle derzeit verfügbaren Veranstaltungen zu sehen. Ein erneutes Heraussuchen der gewünschten Veranstaltung erfolgt durch Scrollen etc.. Dann wird diese Veranstaltung angeklickt und im weiteren mit den notwendigen sachgerechten Auskünften versehen. Mit dieser Anmeldung erkennt der Teilnehmer zwingend die Kenntnis der derzeit gültigen Fassung der Teilnehmerbedingungen der Sektion Gummersbach e.V. im DAV an.
2.2
Wird bei einer Veranstaltung die geforderte Teilnehmerzahl nicht erreicht, fällt diese Tour aus. Eine Rückzahlung der bereits einbehaltenen Veranstaltungsgebühren erfolgt umgehend. Im Sinne der Zufriedenheit der Mitglieder – hier insbesondere der bereits gebuchten Teilnehmer – können durch einen Vorstandsbeschluss die fehlenden Gebühren seitens der Sektion abgedeckt werden, um im Interesse der Sektionsmitglieder die Durchführung zu gewährleisten.
Das ist eine Einzelfallentscheidung.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Teilnehmer in gemeinsamer Absprache die Tour durchführen möchten und sich bereit erklären, ausgefallene Veranstaltungsgebühren gemeinsam zu bezahlen. Die Veranstaltungsgebühr wird nach sorgfältiger Planung in jedem Einzelfall im Voraus von dem jeweiligen Leiter der Veranstaltung berechnet. Die Summe wird durch die Summe der Mindestteilnehmer geteilt und gilt dann als Veranstaltungsgebühr. Sollten im Nachhinein sich höhere Kosten ( z.B. Erhöhung der Verpflegungskosten für den Kursleiter etc.) ergeben, werden diese Kosten seitens der Sektion übernommen, eine erneute Umlage auf die Teilnehmer erfolgt nicht. Weitere – andere Kosten ( z.B. Klimaaufschlag) werden seitens des Vorstandes festgelegt und als gesonderter Posten ausgewiesen ( erfolgt in der Regel in der Ausschreibung, so dass der Einzug mit der Veranstaltungsgebühr erfolgt).
2.3
Wird die Anmeldung angenommen, erhält man von der Sektion in der Regel eine Teilnahmebestätigung. Dazu ist zwingend notwendig, dass hier insbesondere eine gültige Mailadresse vorliegt, da diese in der Regel elektronisch erfolgt. Sollte diese auch nach einem Zeitraum ( längstens bis zu höchstens drei Wochen) nicht erfolgt sein, fragt der Teilnehmer selbstständig beim Leiter der Veranstaltung nach. Im Falle einer Überbuchung wird der Teilnehmer auf die Warteliste gesetzt. Auch darüber erhält er eine entsprechende Bestätigung. Dieser Eintrag ist zunächst völlig unverbindlich. Er hat daraufhin die Möglichkeit mittels Erklärung seine Entscheidung kund zu tun, auf diesen Platz zu verzichten. Wird aber ein Platz frei, wird dieser Teilnehmer per Mail benachrichtigt, dass er in den Kreis der Teilnehmer aufgenommen wurde. Gleichzeitig wird die Kursgebühr etc. fällig und der Teilnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme.
2.4
Sektionsmitglieder, die Sozialhilfe empfangen, kann die Teilnehmergebühr auf Antrag teilweise oder ganz zurückerstattet werden. Hierzu ist ein formloser Antrag und ein entsprechender Nachweis an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet im Einzelfall.
2.5
Eine Eventualreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich.
3. Organisation
3.1
Unsere Touren werden nach Führungstouren, Ausbildung und Gemeinschaftstouren unterschieden. Für Gemeinschaftstouren müssen alle Teilnehmer in der Lage sein, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. Der Organisator fungiert nicht als Leiter der Gruppe.
Bei Führungstouren sowie Ausbildungskursen ist der Leiter der jeweilige Führer der Veranstaltung.
Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen gilt er als Verantwortlicher insbesondere gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ( analog für Ordnungswidrigkeitenverfahren). Sollte im Einzelfall davon abgewichen werden, ist das im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen und dementsprechend deutlich zu dokumentieren. Ansonsten gilt der Organisator ist der Tourenleiter.
Er entscheidet allein auch über die Durchführung, Änderung oder sogar Abbruch der Tour.
Alle Veranstaltungen werden deutlich im Vorfeld dem Ausbildungsreferenten vorgelegt. Dieser entscheidet nach Prüfung des jeweiligen Leiters und des vorliegenden Programms über die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Bei eventuellen Fragen sucht der Ausbildungsreferent im Vorfeld die Entscheidungshilfe durch den Vorstand. Die Tourenleiter kümmern sich im Vorfeld durch den Kontakt mit den Teilnehmern um eventuell fehlende Ausrüstung. Ausrüstung die generell in der Ausschreibung seitens der Sektion gestellt wird, ist im Vorfeld seitens des Leiters am Vereinsheim nach Absprache abzuholen. Dabei sollte im Sinne der Vollständigkeit eine Absprache mit Touren anderer Tourenleiter stattfinden.
3.2
Außer bei Gemeinschaftstouren gelten folgende Regeln:
Der Tourenleiter/Ausbilder ist – wie ein kommerzieller Bergführer – für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich
Der Leiter hat die volle Verantwortung für die Veranstaltung und trifft alle Entscheidungen
Der Teilnehmer muss auch im Hinblick auf diese Bestimmungen die erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten beherrschen
Der Leiter entscheidet über Ausnahmen von dieser Bestimmung
Aber: bei allen Veranstaltungen gibt es für jeden Teilnehmer einen „Restbereich“ an Eigenverantwortung unter Berücksichtigung des eigenen Könnens.
Der Leiter kann deshalb nicht „immer und für alles“ verantwortlich gemacht werden.
4. Haftungsausschluss
4.1
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung muss sich der Tatsache bewusst sein, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verknüpft sein kann, die sich nie völlig ausschließen lassen.
4.2
Wurde im Einzelfall ein Teilnehmer aus geschilderten Gründen durch die Veranstaltungsleitung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verschuldete Folgekosten von ihm zu tragen. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens etc. rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
4.3
Anderseits kann auch der Teilnehmer nicht damit rechnen, wenn die Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, dass dieser Leistungsanspruch im Einzelfall erfüllt wird. Hier entscheidet der Leiter im Einzelfall über ein Zusatzprogramm oder Änderungen etc. , die in der Ausschreibung nicht erfasst worden sind. Dadurch darf die eigentliche Tour nicht gefährdet oder behindert werden.
5. Bezahlung
5.1
Bei Teilnehmern, die nicht der Sektion Gummersbach angehören, wird eine erhöhte Teilnehmergebühr erhoben ( Aufschlag 50% für Mitglieder anderer Sektionen, 100% für Nichtmitglieder.
5.2
Mit dieser Anmeldung wird die jeweils ausgeschriebene Tourengebühr etc. sofort fällig ( zu 100%). Für den Einzug der erwähnten Gebühr ist zwingend die Erteilung eines SEPA – Mandates erforderlich. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben sowie einer ausreichenden Deckung seines Kontos. Möglicher Mehraufwand (Rücklastschriften etc.) führen unweigerlich zu weiteren berechtigten Forderungen, die ebenfalls mit dem SEPA – Mandat eingezogen werden. Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes wird hier die Möglichkeit einer Selbstzahlung nicht eingeräumt.
5.3
Sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung weitere notwendige Kosten ( z.B. Reservierungskosten etc. , die seitens der Sektion vorgestreckt werden müssen) bekannt sein, werden diese zusammen mit der Tourengebühr eingezogen. Ansonsten erfolgt ein weiterer Einzug nachträglich.
Erst die Begleichung aller benannten Kosten berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Sollte eine fehlende Forderung nicht zeitnah (höchstens 14 Tage) beglichen sein, wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss beinhaltet die Forderung von 50% der Veranstaltungsgebühr.
5.4
Das Quartier wird für alle Teilnehmer von der Sektion gebucht. Die Übernachtung im gebuchten Quartier ist obligatorisch. Die Preise im Quartier sind unter Vorbehalt angegeben und können sich bis zum eigentlichen Veranstaltungstermin ändern.Sollten durch Stornierung/Nichtwahrnehmung/Ausschluss von der Veranstaltung durch den Teilnehmer Folgekosten entstehen, sind diese von den Teilnehmern zu tragen. Geleistete Quartiervorauszahlungen werden nicht zurückerstattet. Aus organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen zu kurzfristigen Quartieränderungen kommen, die den Teilnehmern kurzfristig mitgeteilt werden. Gegebenenfalls vorliegende Preisänderungen müssen in Kauf genommen werden.
6. Abbruch und Rücktritt
6.1
Anspruch auf Rückzahlung einer Veranstaltungsgebühr ( zu 100%) besteht nur, wenn hier der jeweilige Leiter ausfällt und die Sektion hier keinen Ersatz stellen kann – d.h. im Regelfall die Tour gar nicht erst begonnen wird. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleitung oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendige Zieländerung bei Kursen oder/und Änderung der Tourenausschreibung, um die Durchführung zu gewährleisten, berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Ersatzansprüchen an die Sektion bzw. . zu irgendwelchen Rückzahlungen.
6.2
Die Rückzahlung erfolgt, wenn die Tour aufgrund fehlender Mindestteilnehmer nicht durchgeführt wird. Wird die Tour aufgrund Sicherheitsgründen, wegen ungünstigen Witterungsverhältnissen ( Schnee, Dauerregen etc.) ebenfalls abgesagt, werden Vorauszahlungen erstattet.
6.3
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleitung nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises / ggf. Vorauszahlungen. Auch nachträgliche Forderungen sind nicht ausgeschlossen ( Stornokosten etc.).
6.4
Ist eine Vorveranstaltung geplant, kann derjenige, der daran nicht teilnimmt, von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ ggf. Vorauszahlungen.
6.5
Ein notwendiger Rücktritt sollte der Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden. Bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung ist ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Ab diesem Zeitpunkt werden bei einem erklärtem Rücktritt gemäß nachfolgender Staffelung Teile der bereits entrichteten Gebühr fällig, um für andere Teilnehmer die Durchführung zu gewährleisten:
· bis sechs Wochen vor Beginn: 30 %
· bis vier Wochen vor Beginn: 50%
· bis zwei Wochen vor Beginn: 80%
Die Rückzahlung von anderen Vorauszahlungen ( z.B. Reservierungskosten etc.) richten sich nach den jeweiligen Stornobedingungen. Ausdrücklich sei hier auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen (z.B. auch im Rahmen der DAV Mitgliedschaft möglich), um hier mögliche Folgekosten bei einem Rücktritt zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Kann der Platz, der durch den Rücktritt frei geworden ist, an eine Person (z.B. von der Warteliste etc.) vergeben werden, fallen keinerlei Kosten an, bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
7. sonstiges
7.1
Mit der Buchung hat der Teilnehmer eingewilligt, dass zum Zwecke der Kontaktaufnahme untereinander, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zwecks privater Anreise insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer sowie Mailadresse an die anderen Teilnehmer und den Veranstaltungsleiter weitergegeben werden.
7.2
Jeder Teilnehmer / auch Veranstaltungsleiter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Bild- sowie Videomaterial auch mit dem eigenen Abbild/Ton von der jeweiligen Veranstaltung seitens der Sektion im Rahmen der Sektionsarbeit verwendet werden darf. Ein Rücktritt von diesem Einverständnis muss ausdrücklich schriftlich ( Mail reicht aus) im Einzelfall gegenüber den Verantwortlichen der Sektion oder dem Veranstaltungsleiter erklärt werden.
7.3
Die An – sowie Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme liegt lediglich vor, bei denen in der Ausschreibung deutlich auf eine gemeinsame geschlossene An- bzw. Abreise hingewiesen wird. Die An – und Abreise mit Privatfahrzeugen in angestrebten Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Kostenbeteiligungen der Insassen nicht die eigentlichen Betriebskosten ( Verbrauch, Verschleiß etc.) überschreiten, weil sonst für den Fahrer zwingend ein Personenbeförderungsschein notwendig wäre.
7.4.
Veranstaltungen werden ( wenn notwendig) immer mit Konditionsschwierigkeitsbewertungen ausgeschrieben, um die Orientierung der Teilnehmer zu vereinfachen. In der Regel werden die Erläuterungen dazu den vorliegenden SAC Skalen entnommen. Eine detaillierte Beschreibung wird auch unter www.dav-gm.de vorgehalten.
Gummersbach, 13.11.2023

